
Im Gegensatz zum qualifizierten Krankentransport handelt es sich bei unserem Fahrdienst um keine Dienstleistung, die direkt dem Rettungsdienst zuzuordnen ist. Somit müssen auch nicht dessen medizinische Auflagen erfüllt werden. Unser Fahrdienst ist - ähnlich dem Taxigewerbe und dem Behindertenfahrdienst als regulärer Personentransport zu begreifen.
Dorthin fahren wir Sie - hin und wieder zurück:
Sofern Sie nicht in der Lage sind, ganz „normal“ in unserem Fahrzeug Platz zu nehmen, stehen Ihnen nachfolgende Transportmöglichkeiten zur Verfügung (und wir nehmen auch gerne Ihre Begleitperson mit):
Was muss ich tun, um gefahren zu werden?
Unsere Fahrzeuge stehen für die Patientenbeförderung derzeit tagsüber zur Verfügung. Dazu bedarf es einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung mit der für unseren Dienst zuständigen und in Walsrode ansässigen Zentrale unter 0800 00 375 00. Diese ist rund um die Uhr erreichbar, so dass dort jederzeit ein Transport in Auftrag gegeben werden kann oder auch offene Fragen zur gewünschten Beförderung beantwortet werden.
Abrechnung der Kosten:
Bei den Beförderungen, die von den Kostenträgern (Krankenversicherungen) nicht als Krankentransport eingestuft und genehmigt werden, kommen die Patientenfahrdienste zum Tragen. Und zwar dann, wenn Patienten aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und keine fachliche Begleitung durch Rettungsdienstfachkräfte vonnöten ist (weil beispielsweise ihr Blutdruck kontrolliert, Sauerstoff gegeben oder die Vitalfunktionen überwacht werden müssen). Voraussetzung zum Transport ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung mit Beförderungsart Taxi/Mietwagen oder eine private Kostenübernahmerklärung.